Sub-250g Drohnen in europäischen Nationalparks: Ein Leitfaden
Sub-250g-Drohnen in Europas Nationalparks: Was wirklich erlaubt ist
Leichte Kameradrohnen unter 250 Gramm, allen voran die DJI-Mini-Reihe, haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Kein Wunder: Sie passen in jede Jackentasche, fallen unter die großzügige EASA-Drohnenverordnung und machen das Fliegen so einfach wie nie zuvor. Wer daraus aber schließt, in den spektakulärsten Nationalparks Europas einfach abheben zu dürfen, liegt gründlich daneben. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, worauf es bei den lokalen Vorschriften wirklich ankommt, damit Sie weder ein Bußgeld riskieren noch der Natur schaden.
Die EASA-Verordnung für Sub-250g-Drohnen im Überblick
Erst mal die Basics, denn ohne die geht nichts. Innerhalb der EU fallen Drohnen unter 250 Gramm in die „Offene Kategorie“, genauer: Subkategorie A1.
- Registrierung: Hat die Drohne eine Kamera (und das trifft praktisch auf jedes aktuelle Modell zu), müssen Sie sich als UAS-Betreiber in Ihrem Wohnsitzland registrieren. Die e-ID, die Sie dabei erhalten, muss danach gut sichtbar auf der Drohne kleben.
- Kein Führerschein nötig: Für diese Gewichtsklasse brauchen Sie keinen offiziellen Kompetenznachweis wie A1/A3. Theoretisch reicht es, die Bedienungsanleitung aufmerksam durchzulesen, dann dürfen Sie legal starten.
- Überflug von Personen: Einzelne unbeteiligte Personen dürfen kurz überflogen werden, sollte aber die Ausnahme bleiben. Menschenansammlungen, egal wie klein, sind für jede Drohnenklasse tabu.
Diese vergleichsweise lockeren Regeln erzeugen bei vielen Einsteigern ein trügerisches Gefühl grenzenloser Freiheit. Dabei gilt ein einfacher, aber entscheidender Grundsatz: Lokale, regionale und nationale Einschränkungen stehen immer über den allgemeinen EU-Regeln.
Warum in Naturschutzgebieten strenges Drohnen-Verbot herrscht
Nationalparks und Naturschutzgebiete sind Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen, die anderswo längst verschwunden sind. Und das Summen einer Drohne, so leise es auch klingen mag, bedeutet für viele Tiere puren Stress. Ein Steinadler, der während der Brutzeit von einer Drohne aufgescheucht wird, kann das Nest verlassen und die Brut gefährden. Das Gewicht der Drohne spielt für das Tier dabei keine Rolle.
Deshalb gilt in den meisten europäischen Nationalparks ein generelles Flugverbot für Drohnen aller Gewichtsklassen, ganz unabhängig davon, ob sie 249 Gramm oder 2 Kilo wiegen. Die EASA-Regeln erlauben es den Mitgliedsstaaten ausdrücklich, eigene geografische UAS-Zonen (Geo-Zonen) einzurichten. Innerhalb dieser Zonen ist Fliegen entweder streng reguliert oder ganz verboten. Unter 250 Gramm zu bleiben, bringt Ihnen dort also gar nichts.
Ein Blick in einzelne Länder
Wie streng kontrolliert wird und wo man sich informieren kann, variiert stark:
- Deutschland (z. B. Nationalpark Bayerischer Wald): Drohnenflüge in Naturschutzgebieten und Nationalparks sind laut § 21h der Luftverkehrs-Ordnung sowie den jeweiligen Nationalparkverordnungen untersagt. Wer erwischt wird, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen, kein Kavaliersdelikt also.
- Frankreich (z. B. Nationalpark Calanques): In allen Parcs Nationaux gilt ein absolutes Flugverbot, ohne Ausnahme. Die App und Website Geoportail der französischen Regierung zeigt die roten Sperrzonen landesweit sehr übersichtlich an.
- Italien (z. B. Nationalpark Dolomiti Bellunesi): Über D-Flight, das offizielle Drohnenportal Italiens, sind Nationalparks konsequent als „No-Fly Zones“ markiert. Forst- und Parkbehörden kontrollieren vor Ort, und die Strafen sind alles andere als symbolisch.
- Spanien (z. B. Teide-Nationalpark auf Teneriffa): Ohne vorherige Sondergenehmigung der Umweltbehörde, und die zu bekommen ist alles andere als leicht, ist Fliegen strikt verboten. Wer sich informieren will, findet über das Portal Enaire Drones eine zuverlässige Karte.
Wie kommt man an eine Ausnahmegenehmigung?
Für den durchschnittlichen Hobbypiloten im Urlaub: praktisch unmöglich. Ausnahmegenehmigungen für Nationalparks vergeben die Behörden fast ausschließlich für:
- Wissenschaftliche Forschung, etwa Tierbestandszählungen oder Gletschervermessungen
- Professionelle Film- und TV-Produktionen, meist mit strengen Auflagen, hohen Gebühren und Begleitung durch einen Ranger
- Behördliche Einsätze, etwa Feuerwehr, Bergrettung oder Suchaktionen
Wer tatsächlich eine professionelle Genehmigung anstrebt, sollte Monate im Voraus bei der Parkverwaltung anfragen und dabei Flugrouten, geplante Zeiten und eine ausführliche Risikoanalyse einreichen. Das ist kein Wochenendprojekt.
Praxistipps für Drohnenpiloten in Europa
Verboten ist verboten, klar. Aber heißt das, dass tolle Naturaufnahmen in Europa komplett ausgeschlossen sind? Nicht unbedingt.
- Offizielle Apps nutzen, nicht die DJI-Fly-Karten: Die in der DJI-App hinterlegten Zonen sind oft veraltet oder unvollständig und rechtlich nicht bindend. Verlassen Sie sich stattdessen auf die offiziellen Landes-Apps, etwa Droniq in Deutschland, D-Flight in Italien oder die Austro Control Drohnen-App in Österreich.
- Die Randgebiete kennen: Direkt außerhalb der Parkgrenzen ist die Landschaft oft mindestens genauso beeindruckend, unterliegt aber nicht den strengen Schutzauflagen. Prüfen Sie über die App genau, ob Sie sich wirklich außerhalb der markierten Zone befinden, ein paar Meter können hier den Unterschied machen.
- Tierwohl geht vor: Auch außerhalb geschützter Gebiete gilt: Werden Vögel aufgescheucht oder Wildtiere sichtlich unruhig, sollte der Flug sofort beendet werden. Kein Bild ist es wert, ein Tier in Panik zu versetzen.
Fazit
Eine Drohne unter 250 Gramm ist ein toller Begleiter für Europatrips, keine Frage, denn dank der EASA-Verordnung sind die Einstiegshürden niedrig wie nie. In Nationalparks und Naturschutzgebieten zählt das geringe Gewicht aber nicht als Freifahrtschein, im Gegenteil: Dort gelten dieselben strengen Regeln wie für jede andere Drohne auch. Prüfen Sie vor jedem Start die offiziellen Karten des jeweiligen Landes, das dauert fünf Minuten und erspart Ihnen Ärger. Wer sich daran hält, findet abseits der geschützten Zonen trotzdem genug spektakuläre Kulissen für legale und beeindruckende Luftaufnahmen.