Sub-250g Drohnen in europäischen Nationalparks: Ein Leitfaden

· von Noah Sommer · 4 Min. Lesezeit

Sub-250g Drohnen in europäischen Nationalparks: Ein Leitfaden

Sub-250g-Drohnen in Europas Nationalparks: Was wirklich erlaubt ist

Leichte Kameradrohnen unter 250 Gramm, allen voran die DJI-Mini-Reihe, haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Kein Wunder: Sie passen in jede Jackentasche, fallen unter die großzügige EASA-Drohnenverordnung und machen das Fliegen so einfach wie nie zuvor. Wer daraus aber schließt, in den spektakulärsten Nationalparks Europas einfach abheben zu dürfen, liegt gründlich daneben. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, worauf es bei den lokalen Vorschriften wirklich ankommt, damit Sie weder ein Bußgeld riskieren noch der Natur schaden.

Die EASA-Verordnung für Sub-250g-Drohnen im Überblick

Erst mal die Basics, denn ohne die geht nichts. Innerhalb der EU fallen Drohnen unter 250 Gramm in die „Offene Kategorie“, genauer: Subkategorie A1.

Diese vergleichsweise lockeren Regeln erzeugen bei vielen Einsteigern ein trügerisches Gefühl grenzenloser Freiheit. Dabei gilt ein einfacher, aber entscheidender Grundsatz: Lokale, regionale und nationale Einschränkungen stehen immer über den allgemeinen EU-Regeln.

Warum in Naturschutzgebieten strenges Drohnen-Verbot herrscht

Nationalparks und Naturschutzgebiete sind Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen, die anderswo längst verschwunden sind. Und das Summen einer Drohne, so leise es auch klingen mag, bedeutet für viele Tiere puren Stress. Ein Steinadler, der während der Brutzeit von einer Drohne aufgescheucht wird, kann das Nest verlassen und die Brut gefährden. Das Gewicht der Drohne spielt für das Tier dabei keine Rolle.

Deshalb gilt in den meisten europäischen Nationalparks ein generelles Flugverbot für Drohnen aller Gewichtsklassen, ganz unabhängig davon, ob sie 249 Gramm oder 2 Kilo wiegen. Die EASA-Regeln erlauben es den Mitgliedsstaaten ausdrücklich, eigene geografische UAS-Zonen (Geo-Zonen) einzurichten. Innerhalb dieser Zonen ist Fliegen entweder streng reguliert oder ganz verboten. Unter 250 Gramm zu bleiben, bringt Ihnen dort also gar nichts.

Ein Blick in einzelne Länder

Wie streng kontrolliert wird und wo man sich informieren kann, variiert stark:

Wie kommt man an eine Ausnahmegenehmigung?

Für den durchschnittlichen Hobbypiloten im Urlaub: praktisch unmöglich. Ausnahmegenehmigungen für Nationalparks vergeben die Behörden fast ausschließlich für:

  1. Wissenschaftliche Forschung, etwa Tierbestandszählungen oder Gletschervermessungen
  2. Professionelle Film- und TV-Produktionen, meist mit strengen Auflagen, hohen Gebühren und Begleitung durch einen Ranger
  3. Behördliche Einsätze, etwa Feuerwehr, Bergrettung oder Suchaktionen

Wer tatsächlich eine professionelle Genehmigung anstrebt, sollte Monate im Voraus bei der Parkverwaltung anfragen und dabei Flugrouten, geplante Zeiten und eine ausführliche Risikoanalyse einreichen. Das ist kein Wochenendprojekt.

Praxistipps für Drohnenpiloten in Europa

Verboten ist verboten, klar. Aber heißt das, dass tolle Naturaufnahmen in Europa komplett ausgeschlossen sind? Nicht unbedingt.

Fazit

Eine Drohne unter 250 Gramm ist ein toller Begleiter für Europatrips, keine Frage, denn dank der EASA-Verordnung sind die Einstiegshürden niedrig wie nie. In Nationalparks und Naturschutzgebieten zählt das geringe Gewicht aber nicht als Freifahrtschein, im Gegenteil: Dort gelten dieselben strengen Regeln wie für jede andere Drohne auch. Prüfen Sie vor jedem Start die offiziellen Karten des jeweiligen Landes, das dauert fünf Minuten und erspart Ihnen Ärger. Wer sich daran hält, findet abseits der geschützten Zonen trotzdem genug spektakuläre Kulissen für legale und beeindruckende Luftaufnahmen.

#Drohnenrecht#Reisen#Europa#Nationalparks